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Exklusivservice für
Kinder & Jugendliche
Kinderbetreuung in Wien

AGB

Service4kids Wien

Service4kids übernimmt die individuelle Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch pädagogisch geschulte oder nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend anerkannten Diplom für Kinderbetreuung zertifizierte Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter an unterschiedlichen Orten.

Aufträge zur Betreuung, Begleitung oder Aktivitäten mit dem/n Kind /ern, sowie Datum, Uhrzeit und Ort werden von einem der Erziehungsberechtigten mindestens sieben Tage vor Inanspruchnahme bekannt gegeben. Ausgenommen davon sind Service4kids Clubmitglieder und unser Städteservice.

Auftrag und Leistungsumfang werden schriftlich festgehalten. Eventuelle Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bestätigt werden. Auch E-Mail Verkehr entspricht der Schriftform.

Tarife und Leistungsumfang werden im Anhang zum schriftlichen Auftrag bzw. sind unter Leistungen & Kosten auf der Website bekannt gegeben und sind ein integrierender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für längerfristige Betreuungen besteht die Möglichkeit, dass Kinder Service4kids Club-Mitglieder werden, dadurch können die Erziehungsberechtigten Vergünstigungen unterschiedlicher Art in Anspruch nehmen. Ab eingegangener Zahlung des Betrages ist das Kind Mitglied des Service4kids Club.

Von jeder Mitarbeiterin / jedem Mitarbeiter werden max. drei Kinder betreut.

Längerfristige Betreuungen eines Kindes können durch unterschiedliche Teammitglieder erfolgen, wobei von Seiten des Unternehmens versucht wird, eine Kontinuität in die Betreuungen zu bringen.

Für jedes Kind stehen Service4kids vor dem ersten Auftrag ein Sicherheitsblatt mit persönlichen Daten des Kindes, sowie mindestens zwei erreichbaren Adressen und Telefonnummern zur Verfügung. Sollten Änderungen betreffend die in diesem Sicherheitsblatt angegebenen Informationen eintreten, sind die Erziehungsberechtigten umgehend verpflichtet diese schriftlich bekannt zu geben. Die Richtigkeit der im Sicherheitsbrief bekannt gegebenen Daten und Informationen werden durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bestätigt.

Sollte ein Kind an eine andere Person als die Erziehungsberechtigten übergeben werden müssen, geschieht dies ausschließlich nur an Personen, für welche Service4kids eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Personen müssen sich jeweils durch einen gültigen Lichtbildausweis gegenüber dem/r Begleiter/in des Kindes von Service4kids ausweisen. Sollte dieser Ausweispflicht nicht nachgekommen, werden bleibt das Kind kostenpflichtig in der Betreuung von Service4kids bis zu Übergabe an die Erziehungsberechtigten.

Kinder, die sich selbst oder andere bewusst und wiederholt gefährden und den Aufforderungen der Betreuerinnen und Betreuer nicht nachkommen, werden nach Beendigung der Aufsichtspflicht künftig nicht mehr von Angehörigen von Service4kids betreut. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten unmittelbar verständigt und zur ehest möglichen übernahme des Kindes aufgefordert. Die vereinbarten Zahlungen werden anteilig gegen Abzug einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50 % des nicht erbrachten Tagsatzes fällig.

Sollte es außerhalb des Einflusses von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Service4kids zu unvorhersehbaren finanziellen Auslagen unterschiedlichster Art kommen, haften die Eltern als Erziehungsberechtigte für ihr Kind und sind verpflichtet die vollständigen Kosten zu tragen.

Bei Vorliegen besonderer berücksichtigungswürdiger Umstände, die eine fortgesetzte Betreuung des Kindes unmöglich machen (z.B.: Wohnsitzwechsel, schwere Erkrankung des Kindes, etc.) kann ein auf längere Zeit abgeschlossener Service4kids Club-Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist von Seiten der Erziehungsberechtigten gekündigt werden. In diesem Fall gelten für den Kündigungsmonat sowohl die Betreuungspflicht von Service4kids, außer einer der im vorherigen Absatz genannten Gründe ist zutreffend, als auch die Zahlungspflicht der Erziehungsberechtigten.

Zahlungs- & Stornobedingungen
Alle von uns genannten Preise sind exklusive steuerlicher Abgaben zu verstehen. Die Auftraggeber verpflichten sich zur Zahlung nach Beendigung der Betreuungspflicht. Für längerfristige Betreuungen und für Service4kids Club-Mitglieder erfolgt eine monatliche Rechnungslegung mit sofortiger Zahlungsverpflichtung nach Erhalt. Die Auftraggeber müssen zusätzlich anfallende auftragsspezifische Kosten wie Barauslagen für Mietwagen, etc., welche nicht in der Leistungspalette inkludiert sind, gegen Rechnungsvorlage sofort begleichen.

Bei Stornierung des Auftrages durch die Auftraggeber bis zu vierzehn Tagen vor dem ersten Betreuungstag entstehen 50%, bis zu zwei Tagen vorher 80% des im Auftrag vereinbarten Betrages als Stornokosten. Bei späterer Stornierung ist der gesamte im Auftrag vereinbarte Betrag sofort fällig. Jeweils zuzäglich allfällig bereits ausgelegter Barauslagen. Für Mitgliedskinder des Service4kids-Clubs entstehen auch bei Stornierung am vereinbarten Betreuungstag keine Stornokosten.